Kombinierte mobile Versorgung
Die mobile Begleitung, Betreuung und Pflege ist in Oberösterreich je nach Zielgruppe in unterschiedlichen Gesetzesmaterien (Oö. SHG, Oö. ChG) geregelt. Dies hat zur Folge, dass die mobilen Dienstleistungen je nach Bereich und auch innerhalb des Bereiches unabhängig voneinander organisiert werden. Mögliche Synergien in der Organisation der Leistungen können dadurch nicht realisiert werden.
In zwei Pilotregionen – Steyr Stadt und Steyr Land – soll im Rahmen eines Realbetriebes über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr die kombinierte Einteilung der Dienste aus dem Oö. ChG und dem Oö. SHG mit einer begleitenden Evaluierung unter Einhaltung der berufrechtlichen Tätigkeitsvorbehalte erprobt werden.
Zunächst wird mit der Stadt Steyr begonnen. Im Jahr 2027 folgt die Region Steyr-Land.
Zielgruppe
ältere betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, die mobile Dienste
in Anspruch nehmen